Wir beraten und unterstützen Finanzdienstleister bei der Umsetzung von FIDLEG&FINIG
Kontaktieren Sie unsFIDLEG&FINIG – worum geht es?
Ab 1. Januar 2020 gelten in der Schweiz das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und das Finanzinstitutsgesetz FINIG. Das FIDLEG sieht für Finanzdienstleister nach dem Schutzbedürfnis der Kunden abgestufte Verhaltenspflichten vor und enthält eine umfassende Neuregelung des Prospektrechts. Das FINIG führt eine sektorübergreifende, risikobasierte Aufsicht über Finanzinstitute ein. Unter altem Recht nicht beaufsichtigte Finanzdienstleiter werden einer Bewilligungspflicht zugeführt. Dies gilt insbesondere für die Vermögensverwalter und Trustees. Die beiden Gesetze bezwecken eine Stärkung des Kundenschutzes und die Schaffung eines regulatorischen „level-playing field“ und wollen so zur Systemsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzmarkts beitragen. FIDLEG&FINIG stellen die Schweizer Finanzmarktregulierung auf eine neue Grundlage. Wir verschaffen Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte und Entwicklungen.