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Wir beraten und unterstützen Finanzdienstleister bei der Umsetzung von FIDLEG&FINIG

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FIDLEG&FINIG – worum geht es?

 

Ab 1. Januar 2020 gelten in der Schweiz das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und das Finanzinstitutsgesetz FINIG. Das FIDLEG sieht für Finanzdienstleister nach dem Schutzbedürfnis der Kunden abgestufte Verhaltenspflichten vor und enthält eine umfassende Neuregelung des Prospektrechts. Das FINIG führt eine sektorübergreifende, risikobasierte Aufsicht über Finanzinstitute ein. Unter altem Recht nicht beaufsichtigte Finanzdienstleiter werden einer Bewilligungspflicht zugeführt. Dies gilt insbesondere für die Vermögensverwalter und Trustees. Die beiden Gesetze bezwecken eine Stärkung des Kundenschutzes und die Schaffung eines regulatorischen „level-playing field“ und wollen so zur Systemsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzmarkts beitragen. FIDLEG&FINIG stellen die Schweizer Finanzmarktregulierung auf eine neue Grundlage. Wir verschaffen Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte und Entwicklungen.

FIDLEG

Finanzdienstleistungsgesetz
Welche Qualitätsansprüche haben Mitarbeiter von Finanzdienstleistern zu erfüllen, gegenüber welchen Kundengruppen gelten welche Verhaltenspflichten, wer muss sich in das Beraterregister eintragen lassen, was bezwecken die Ombudsstellen und bis wann muss das FIDLEG umgesetzt werden? Hier erfahren Sie mehr dazu – und auch zu anderen Fragen zum FIDLEG.

FINIG

Finanzinstitutsgesetz
Wer untersteht dem FINIG, welches sind die wichtigsten allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen für Finanzinstitute, wie ist das Aufsichtssystem ausgestaltet und bis wann muss das FINIG umgesetzt werden? Hier erfahren Sie mehr dazu – und auch zu anderen Fragen zum FINIG.

Was bedeuten die Gesetzesänderungen für mein Unternehmen?

Wir informieren Sie über die spezifischen Anforderungen, die FIDLEG und FINIG an die einzelnen Finanzdienstleister stellen.

FIDLEG&FINIG Neuigkeiten

Sie brauchen Unterstützung? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Wir unterstützen Sie in allen Belangen rund um die neuen Gesetze, z.B. bei der Anpassung des bestehenden Weisungswesens und der Verträge oder im Bewilligungsprozess.

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