Am 6. November hat der Bundesrat beschlossen, FIDLEG&FINIG auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Zudem hat er die ausführenden Finanzdienstleistungs-, Finanzinstituts- und Aufsichtsorganisationsverordnungen verabschiedet (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76957.html).

Damit werden sich die Finanzdienstleister ab kommendem Jahr in einer veränderten regulatorischen Landschaft bewegen müssen und teilweise neuen Bewilligungsvoraussetzungen unterstehen. Sodann wird das Angebot von Finanzinstrumenten neu und umfassend geregelt.

Da FIDLEG&FINIG zum Teil einschneidende Veränderungen mit sich bringen, gewähren die Gesetze grosszügige Übergangsfristen. Die Finanzdienstleister haben also Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, einerseits mit unserem Informations-Tool www.myfidleg.ch sowie mit konkreter Beratung, welche wir mittels standardisierter Pakete erbringen.